Skandal im Grazer OP-Saal: Zwölfjährige Tochter bohrte im Schädel eines Patienten? – Freispruch für die Ärzte

 Skandal im Grazer OP-Saal: Zwölfjährige Tochter bohrte im Schädel eines Patienten? – Freispruch für die Ärzte



In einem bizarren Fall aus Österreich hat das Bezirksgericht Graz-Ost am 10. Dezember 2025 eine Neurochirurgin und ihren Kollegen freigesprochen, obwohl eine 12-jährige Tochter der Ärztin bei einer lebensrettenden Hirnoperation mitgeholfen haben soll. Die Richterin sprach von "Wahnsinn", der Fall sei aber aus Mangel an Beweisen nicht strafbar.Was genau ist passiert?
  • Der Unfall und die Not-OP: Am 13. Januar 2024 verunglückte ein 33-jähriger Forstarbeiter schwer: Ein umstürzender Baum traf seinen Kopf, was zu einem schweren Schädel-Hirn-Trauma führte. Er wurde per Hubschrauber ins Universitätsklinikum Graz (LKH Graz) geflogen und musste sofort operiert werden. Die Operation verlief medizinisch einwandfrei – der Patient überlebte ohne körperliche Folgeschäden, dank eines Lochs in der Schädeldecke für eine Sonde.
  • Die Rolle des Kindes: Die Tochter der Oberärztin (damals 12 Jahre alt) war zufällig mit im Krankenhaus und lernte dort Englischvokabeln im Dienstzimmer. Sie bat, bei der OP zusehen zu dürfen. Die Mutter erlaubte es – regelwidrig, wie sie später zugab. Gegen Ende der OP, bei der Schädelbohrung, soll das Mädchen mitgeholfen haben: Eine OP-Assistentin berichtete von "vier Händen" am Bohrer (die des Arztes, der Ärztin, des Kindes und einer weiteren Person?). Der Kollege (ein junger Chirurg, weisungsgebunden) fragte die Oberärztin: "Darf sie mithelfen?" Ihre Antwort: "Warum nicht?"
  • Die Enthüllung: Nach der OP soll die Chirurgin stolz gegenüber Kolleginnen gesagt haben: "Meine Tochter hat gerade ihr erstes Bohrloch gesetzt!" – aus "saublödem Mutterstolz", wie sie es nannte. Der Vorfall wurde im Frühjahr 2024 anonym gemeldet, was zu einer Untersuchung führte.
Der Prozess: Freispruch aus Mangel an Beweisen
  • Vorwurf: Leichte Körperverletzung durch Beteiligung einer Unbefugten (das Kind) am Eingriff. In Österreich ist eine ärztliche Behandlung straffrei, aber Handlungen durch Laien gelten als Verletzung – es sei denn, es ist bewiesen, dass das Kind keinen Druck auf den Bohrer ausübte.
  • Das Urteil: Das Gericht konnte nicht klären, ob das Mädchen tatsächlich gebohrt oder nur die Hand aufgelegt hat. Keine unmittelbaren Zeugen, widersprüchliche Aussagen (der Arzt: "Sie hat nur meine Hand gehalten"). Der Patient muss nun zivilrechtlich klagen (z. B. für Schadensersatz).
  • Reaktionen: Die Chirurgin entschuldigte sich: "Das war der größte Fehler meines Lebens." Der Patient (Gregor P., 33) leidet psychisch: "Ich denke ständig daran, dass mich ein Kind operiert hat" – er ist arbeitsunfähig. Die Richterin: "Viele Dinge, die ich als Wahnsinn empfinde."
Konsequenzen und KontextDer Fall wirft ein grelles Licht auf Hygiene- und Sicherheitsstandards in Kliniken: Kinder im OP sind absolut tabu, und die Beteiligung einer Minderjährigen ist ein Skandal. Die Freisprechung basiert rein auf fehlenden Beweisen – moralisch bleibt ein bitterer Nachgeschmack. Der Patient plant Zivilklage, und die Klinik könnte intern nachhaken. Solche Vorfälle sind rar, erinnern aber an ähnliche Fälle (z. B. in Deutschland), wo Neugier auf Kosten der Ethik geht.

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