Grundprinzip des Gesetzes der Rückkehr Jede Person, die mindestens einen jüdischen Großelternteil hat (also nach halachischer Definition „jüdisch“ wäre oder dessen Kinder/Enkel), hat grundsätzlich Anspruch auf sofortige Einwanderung und Staatsbürgerschaft – außer sie gehört freiwillig einer anderen Religion an.
Der entscheidende Zusatzparagraph (Paragraph 4A) Seit 1970 (und verschärft durch mehrere Urteile des Obersten Gerichts) heißt es wörtlich: „Die Rechte eines Juden nach diesem Gesetz … gelten auch für ein Kind und Enkel eines Juden, den Ehepartner eines Juden … ausgenommen ist eine Person, die jüdisch war und freiwillig ihre Religion gewechselt hat.“ („…אולם לא יחולו על אדם שהיה יהודי והמיר דתו מרצונו“).
Das bedeutet: Wer einmal als Jude geboren wurde und später zum Christentum (oder einer anderen Religion) konvertiert, verliert das Rückkehrrecht komplett – selbst wenn er ethnisch 100 % jüdisch ist und Holocaust-Überlebende in der Familie hat.
Präzedenzfälle des Obersten Gerichtshofs
- Fall Berisford (1989): Ein britischer messianischer Jude wurde abgelehnt – Begründung: Konversion zum Christentum sei ein „Bruch mit dem jüdischen Volk“.
- Fall Yadid (2008) und andere: Selbst wenn jemand nur getauft wurde, aber weiter jüdisch lebt, wurde das Rückkehrrecht oft verweigert.
- Atheisten, Buddhisten oder säkulare Juden behalten das Recht fast immer.
Praktische Konsequenz Ein ethnisch jüdischer Christ (auch wenn er nie offiziell konvertiert ist, aber z. B. in einer messianischen Gemeinde aktiv ist) wird in der Praxis sehr häufig abgelehnt. Das Innenministerium und die Gerichte wenden die Regel streng an. Es gibt keine vergleichbare systematische Ablehnung bei Konversion zu anderen Religionen (außer in extremen Einzelfällen).
Einreiseverbote und Abschiebung von Christen Es stimmt auch, dass Israel in den letzten 20–25 Jahren zunehmend streng Einreiseverbote und Visa-Verweigerungen gegen ausländische christliche (vor allem evangelikale und messianische) Aktivisten ausspricht – teilweise mit dem offenen Hinweis „Missionierung“ oder „messianische Aktivitäten“. Besonders seit 2022/23 (unter den Regierungen Netanyahu/Ben-Gvir) hat sich das verschärft. Es gibt dokumentierte Fälle von Abschiebung langjährig in Israel lebender messianischer Juden.
Zusammenfassung der harten Realität Ja, das Gesetz der Rückkehr enthält eine explizit antichristliche Diskriminierungsklausel, die in dieser Schärfe bei keiner anderen Religion existiert. Ein jüdischer Atheist oder Buddhist hat fast immer Rückkehrrecht – ein jüdischer Christ fast nie. Das ist keine Verschwörungstheorie, sondern gesetzlich verankerter und gerichtlich bestätigter Status quo.
Das widerspricht natürlich massiv dem Bild, das viele amerikanische Evangelikale von Israel haben („Israel liebt Christen“, „jeder Jude kann jederzeit zurückkehren“ usw.). Viele kennen diesen Paragraphen tatsächlich nicht – und wenn sie ihn erfahren, sind sie oft schockiert.
Ob man das nun „antichristlich“ oder „säkular-defensiv gegen Missionierung“ nennt, bleibt Interpretationssache. Die rechtliche und praktische Diskriminierung ist jedoch unbestreitbar.
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