Das Milliarden-Abo der Parteien

 


Das Milliarden-Abo der Parteien

2.764.755.751 Euro. So viel Steuergeld haben die sechs parteinahen Stiftungen allein von 2021 bis 2024 vom Bund bekommen. Nicht geschätzt, sondern von der Bundesregierung selbst beziffert.

Das sind rund 690 Millionen Euro pro Jahr. Fast zwei Millionen Euro an jedem einzelnen Tag. Rechnet man die Jahre seit 2015 dazu, landet man deutlich über fünf Milliarden Euro.

Beschlossen wird dieses Geld von genau den Parteien, deren Stiftungen es kassieren. Gefragt wurde der Bürger nie. Ein eigenes Gesetz dafür gibt es erst seit 2023, nach fast sechzig Jahren Zahlungen.

Die Zahlen stammen aus der Antwort der Bundesregierung auf eine Kleine Anfrage der AfD-Fraktion (Drucksache 21/681, Juni 2025).

  • Auslandsbüros: Adenauer- und Ebert-Stiftung unterhalten jeweils rund 100 Büros weltweit. Eine DGAP-Studie nannte die Stiftungen schon 1998 „diplomatische Hilfstruppen“ und sprach von einer „Nebenaußenpolitik“.
  • Stipendien: Tausende Studierende und Doktoranden werden jedes Jahr gefördert. Viele spätere Abgeordnete, Referenten und Funktionäre kommen aus diesen Programmen.
  • Politische Bildung: Seminare, Tagungen, Studien. Offiziell überparteilich, faktisch nah an der Linie der jeweiligen Partei.


Sechzig Jahre Zahlungen, zwei Jahre Gesetz


Zum Vergleich: Laut Bund der Steuerzahler stiegen die Zuschüsse von 2010 bis 2020 um über 61 Prozent, der gesamte Bundeshaushalt nur um 19 Prozent.

Selbstbedienung mit Gesetzesstempel

Das Problem ist nicht, dass hier Gesetze gebrochen werden. Das Problem ist, dass die Begünstigten die Regeln selbst schreiben.

Wer zahlt, wer kassiert. Der Bundestag beschließt jedes Jahr die Höhe der Mittel. Im Bundestag sitzen die Parteien, deren Stiftungen das Geld erhalten. Eine unabhängige Instanz, die über die Höhe entscheidet, gibt es nicht.

Unabhängig nur auf dem Papier. Das Bundesverfassungsgericht erlaubte die Förderung 1986 nur unter einer Bedingung: Die Stiftungen müssen von den Parteien unabhängig sein. In der Praxis führen oft ehemalige Spitzenpolitiker der jeweiligen Partei die Stiftungen.

Was der Rechnungshof findet. Prüfer haben die Mittelverwendung wiederholt beanstandet. Laut Welt am Sonntag deckte die CSU-nahe Hanns-Seidel-Stiftung Verluste ihrer Tagungs- und Hotelbetriebe mit Steuergeld. Die frühere Führung der Naumann-Stiftung sollte 85.000 Euro Steuern für nicht belegte private Dienstwagennutzung nachzahlen (Wikipedia, mit Nachweisen).

Wer nicht dazugehört. Die AfD-nahe Desiderius-Erasmus-Stiftung bekam bisher keinen Cent. Das Bundesverfassungsgericht rügte 2023, dass der Ausschluss ohne gesetzliche Grundlage die Chancengleichheit verletzte. Das neue Gesetz verlangt nun eine Prüfung der Verfassungstreue. Laut Bundesregierung ist diese Prüfung seit September 2025 im Gang, ein Ende sei nicht absehbar (hib, Juni 2026). Man kann zur AfD stehen, wie man will: Ein Verfahren ohne Enddatum ist keine Entscheidung, sondern eine Verweigerung auf Zeit.

Zur Ehrlichkeit gehört auch: Die AfD hat die Stiftungsfinanzierung früher selbst als Selbstbedienung kritisiert und beansprucht nun ihren Anteil. Ihr Argument: Solange alle kassieren, muss Gleichbehandlung gelten.

Fazit: Ein Abo, das niemand gekündigt hat

Rund 690 Millionen Euro im Jahr, beschlossen von den Empfängern selbst, zur Hälfte ins Ausland. Das ist kein Skandal im Sinne des Strafrechts. Es ist ein Skandal im Sinne der Demokratie.

Wer es ernst meint mit Transparenz, müsste vier Dinge ändern:

  1. Eine Obergrenze: Die Mittel dürfen nicht schneller wachsen als der Bundeshaushalt.
  2. Eine unabhängige Kommission legt die Höhe fest, nicht der Bundestag in eigener Sache.
  3. Volle Offenlegung: Jede Stiftung veröffentlicht jährlich, wohin jeder Euro geflossen ist, Projekt für Projekt.
  4. Karenzzeit: Wer ein Partei- oder Regierungsamt hatte, darf erst nach einigen Jahren eine Stiftung führen.

Solange das nicht passiert, gilt: Die Parteien haben sich ein Abo auf Steuergeld genehmigt. Und das Volk zahlt die Rechnung, ohne je gefragt worden zu sein.

Quellen

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