Lizenz zum Fälschen: Wie Dobrindt Deutschlands Geheimdienste zur Schreibmaschine des Staates macht

 

Sie dürfen bald nicht mehr nur lesen, was auf deinem Rechner steht. Sie dürfen es umschreiben. Und niemand muss dir das je sagen.


Am 12. August 2026 hat das Bundeskabinett etwas beschlossen, das in jeder anderen Epoche der Bundesrepublik ein Aufschrei gewesen wäre. Rund 700 Seiten Gesetzestext. Innenminister Alexander Dobrindt nannte es einen „absoluten Meilenstein" und eine „neue Zeitrechnung". Das Innenministerium selbst spricht von der „umfangreichsten und grundlegendsten Überarbeitung" der gesetzlichen Grundlagen von BND und Verfassungsschutz in der Geschichte des Landes.

Das ist ausnahmsweise keine Übertreibung. Es ist eine Warnung.

Vom Zuhörer zum Täter

Bis heute galt in Deutschland ein einfacher Grundsatz: Geheimdienste sammeln. Sie hören zu, sie beobachten, sie werten aus. Und dann geben sie ab – an die Polizei, an die Staatsanwaltschaft, an Stellen, die vor Gericht Rechenschaft ablegen müssen. Das war die Lehre aus zwei deutschen Diktaturen. Man nennt es Trennungsgebot.

Damit ist jetzt Schluss. Dobrindt will die Nachrichtendienste „hin zu echten Geheimdiensten" umbauen. Das klingt nach James Bond. Es bedeutet: BND und Verfassungsschutz sollen künftig nicht mehr nur Informationen sammeln, sondern operativ eingreifen. Der Entwurf nennt das beschönigend „Schutzmaßnahmen".

Was das konkret heißt, steht in Paragraf 60 des neuen Verfassungsschutzgesetzes. Der Dienst darf Tatmittel funktionsunfähig machen und Datenverkehre umleiten. Und er darf – wörtlich – Folgendes:

  • die „Bereitstellung falscher Informationen für Beteiligte"
  • die „Löschung oder Verfälschung von Informationen"

Lies das noch einmal. Ein deutscher Inlandsgeheimdienst bekommt per Gesetz die Befugnis, Informationen zu verfälschen und falsche Informationen bereitzustellen. Nicht heimlich, nicht als Grauzone, sondern schwarz auf weiß im Regierungsentwurf.

Der BND bekommt das Gegenstück: Bei einer „unmittelbar bevorstehenden Gefahr für ein besonders gewichtiges Rechtsgut" darf er Daten verändern oder löschen, Datenströme umleiten und den Betrieb von IT-Systemen einschränken oder unterbinden. Fachleute nennen das Hackback. Und sie kritisieren es seit Jahren aus strategischen, rechtlichen und technischen Gründen – weil man nie sicher weiß, wen man da eigentlich trifft.

Die Regierung sagt: Es geht um Terroristen

Natürlich hat die Regierung Beispiele parat. Anleitungen zum Waffenbau verändern. Krypto-Zahlungen an russische „Low-Level-Agenten" blockieren, damit der Sabotageakt ausbleibt. Marc Henrichmann, CDU-Vorsitzender des Parlamentarischen Kontrollgremiums, spricht von einer „hybriden Auseinandersetzung mit Russland" und fordert, die Dienste müssten „vor die Welle kommen".

Diese Bedrohungen sind real. Niemand bestreitet das. Die Frage ist eine andere: Wer garantiert, dass ein Werkzeug, das zum Manipulieren gebaut wurde, nur gegen die Richtigen eingesetzt wird?

Die Antwort des Entwurfs lautet: der Unabhängige Kontrollrat. Er soll die Aufgaben der alten G10-Kommission übernehmen und besonders schwere Eingriffe vorab genehmigen. Klingt beruhigend. Ist es nicht. Denn derselbe Entwurf enthält die Hintertür: Bei besonderer Eile kann die Amtsleitung eine Anordnung sofort vollziehbar erklären. Der Dienst handelt dann, bevor der Kontrollrat geprüft hat. Eile definiert der Dienst selbst.

Was du nie erfahren wirst

Es kommt schlimmer. Für die Schutzmaßnahmen nennt der Entwurf keine ausdrückliche Pflicht, Betroffene nachträglich zu benachrichtigen. Heißt im Klartext: Wenn ein Dienst in dein System eingreift, deine Daten verändert oder dir „falsche Informationen bereitstellt", musst du davon nie erfahren. Du kannst dich nicht wehren, weil du nicht weißt, wogegen.

Und die Datenschutzaufsicht? Wird gleich mit abgeräumt. Die Bundesdatenschutzbeauftragte Louisa Specht-Riemenschneider kritisiert, dass ihrer Behörde durch die Reform die Aufsicht über den BND entzogen wird. Die externe Kontrolle wird also nicht gestärkt, wie die Bundesregierung behauptet, sondern beim Kontrollrat gebündelt und anderswo abgebaut.

Wie sehr die Regierung öffentliche Debatte scheut, zeigt ein Detail, das kaum jemand bemerkt hat: Das Innenministerium hat nicht alle eingegangenen Stellungnahmen zum Gesetz veröffentlicht. Die der Gesellschaft für Freiheitsrechte fehlt auf der Ministeriumsseite. Die Stellungnahme der Bundesdatenschutzbeauftragten bezeichnete netzpolitik.org als „vernichtend".

Das Trojaner-Problem, das keiner ausspricht

Jetzt zum Kern der Sache. Zur Reform gehört auch die Online-Durchsuchung – der Staatstrojaner – für die Dienste selbst. Dazu biometrische Abgleiche und KI-gestützte Auswertung. Der BND soll mit personenbezogenen Daten sogar eigene KI-Anwendungen trainieren dürfen. Telekommunikationsinhalte dürfen bis zu sechs Monate gespeichert werden, Verkehrsdaten bis zu zwölf.

Kombiniere das mit der Verfälschungsbefugnis, und du hast ein Problem, das jeder IT-Forensiker sofort erkennt: Wer auf einem fremden Rechner nicht nur lesen, sondern auch schreiben darf, dessen Zugriff lässt sich hinterher nicht mehr sauber von einer Manipulation trennen. Sobald ein Dienst einmal auf einem Gerät war, ist alles, was dort später gefunden wird, in seiner Integrität angreifbar.

Um das klar zu sagen: Das Gesetz erlaubt nicht, Unschuldigen Beweise unterzuschieben. Das wäre eine Straftat, und Nachrichtendienste führen auch keine Strafverfahren. Aber das Gesetz erschafft die technische Fähigkeit, die rechtliche Deckung und die Geheimhaltung, die genau dafür nötig wären – und nimmt gleichzeitig die Kontrolleure vom Feld, die es merken könnten. Wer so ein System baut, muss sich nicht wundern, wenn ihm später niemand mehr glaubt.

Denn das ist der eigentliche Schaden. Nicht der einzelne Missbrauchsfall, den es vielleicht nie gibt. Sondern das Misstrauen, das jetzt strukturell begründet ist. Jeder Chatverlauf, jede Datei, jeder Beweis kann künftig mit dem Satz abgetan werden: „Das könnte auch der Verfassungsschutz gewesen sein." Und niemand kann das Gegenteil beweisen. Ein Staat, der sich die Lizenz zum Fälschen gibt, entwertet die Wahrheit – auch dort, wo er sie gar nicht anfasst.

Die Grenze fällt

Es bleibt nicht beim Inlandsdienst. Der BND soll künftig auch im Inland tätig werden können. Die Grenze zwischen Auslandsaufklärung und Inlandsüberwachung fällt damit de facto. Ein Auslandsgeheimdienst, der im eigenen Land operiert, mit Trojaner, Hackback und Verfälschungsbefugnis – das ist keine Modernisierung. Das ist ein anderes Land.

Die Kanzlei Wilde Beuger Solmecke spricht von einer „beispiellosen Verschiebung der staatlichen Machtarchitektur zulasten der Bürgerrechte". Der Jurist Niko Härting rechnet fest mit Verfassungsbeschwerden. Zivilgesellschaftliche Organisationen wie LOAD e.V. warnen vor dem Ende des Trennungsgebots.

Warum jetzt?

Weil das Bundesverfassungsgericht der Regierung eine Frist bis Ende 2026 gesetzt hat. Karlsruhe hatte 2024 beanstandet, wie der BND mit innerdeutscher Kommunikation umgeht, und eine hauptamtliche Aufsicht verlangt. Die Regierung nutzt diese Reparaturpflicht als Trägerrakete für den größten Ausbau nachrichtendienstlicher Befugnisse seit Bestehen der Republik. Man sollte ein Gericht, das Grundrechte schützen wollte, nicht als Vorwand für ihren Abbau missbrauchen.

Noch ist nichts entschieden. Der Bundesrat nimmt Stellung, dann berät der Bundestag. Inkrafttreten ist für 2027 geplant. Die Abgeordneten haben jetzt die Wahl: Sie können ein 700-Seiten-Paket durchwinken, das kaum einer von ihnen vollständig gelesen hat. Oder sie können die eine Frage stellen, die zählt:

Wollen wir einen Staat, der lügen darf – und uns nicht sagen muss, wann?


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